Informationen zum eRezept

Veröffentlicht am 30.03.2022

Das e-Rezept befindet sich aktuell in Ausrollung mit dem Ziel das mit 31.05.2022 österreichweit sämtliche Kassenrezepte über das e-Rezept abgebildet werden.

Sollten Sie das Modul bereits bestellt und uns die Fragen zu den Druckereinstellungen beantwortet haben, werden wir Sie in den nächsten Tagen zwecks Terminvereinbarung zur Modulaktivierung kontaktieren. 

Im folgenden finden Sie  Antworten zu häufig gestellten Fragen zum e-Rezept.

 

FAQ: Wer benötigt das e-Rezept

Die Rezepterstellung über das e-Rezept ist verpflichtend für sämtliche Ärzte, die über einen Kassenvertrag verfügen. Für Wahlärzte mit einem e-Card System wird der Einsatz empfohlen und Sie haben bei Kauf des Moduls Anspruch auf den Förderbetrag.

 

FAQ: Wer hat Anspruch auf die Förderung?

• Grundsätzlich alle Vertragsärzte, Vertragsgruppenpraxen und Wahlärzte mit Rezepturrecht und e-card Ausstattung. (Ausnahme Fachärzte für Immunologie und Pathologie)

• alle Vertragsärzte die vor dem 01.01.1956 geboren sind bzw. die bis 31.12.2021 mitteilen, dass sie ihre Einzelverträge bis 31.12.2022 zurücklegen.

Diese Vertragspartner haben jedoch für die Ausstellung von Kassenrezepten Rezepten Blankoformulare gemäss Benutzerhandbuch e-Rezept zu verwenden und zu generieren und auszudrucken (z.B. über die e-card Web-Applikation).´Diese müssen in diesem Fall händich ausgefüllt und unterschrieben werden.

 

 

FAQ: Wie hoch ist die Förderung.

Die Förderhöhe beträgt €465,00 brutto

 

FAQ: wie wird die Förderung abgewickelt?

Die Förderung wird über die Kassenabrechnung 79-er Satz abgewickelt. Besteht ein ÖGK-Vertrag, dann über die ÖGK, bei Vorliegen eines Vertrages mit einer kleinen Kasse über diese. Bei Wahlärzten über eine Honorarnote an die ÖGK.

 

FAQ: Kann man sich vom e-Rezept abmelden?

Nein, eine Abmeldung vom e-Rezept ist nicht möglich.

 

FAQ: Was sind die Voraussetzungen zur Ausstellung eines e-Rezeptes?

Um ein e-Rezept ausstellen zu können, muss ein gültiger, aktiver e-Card Dialog vorliegen. Der Patient muss in Österreich versichert sein und ein aufrechtes Versicherungsverhältnis sowie eine e-Card besitzen. Die Daten des Patienten (SVNR, Geburtsdatum, etc.)  müssen beim Rezeptieren vollständig sein.

 

FAQ: Wie kann der Patient ein e-Rezept bei der Apotheke abholen.

Der Abruf von e-Rezepten in der Apotheke ist mittels

  • Scan des Data-Matrix Codes auf dem Ausdruck bzw. aus der MeineSV-App
  • Eingabe der e-Rezept-ID (ebenfalls auf dem Ausdruck)
  • Stecken der e-Card des Patienten

möglich. Ein Abrufen durch Eingabe der SVNR ist NICHT möglich.

 

 

FAQ: Welche Rezeptarten werden über das e-Rezept abgewickelt?

Über das e-Rezept werden ausschliesslich  Kassenrezepte, sowie Suchtgifte, die auch bisher auf Kassenrezepten verordnet wurden, abgewickelt. Dauersuchtgiftverordnungen und Dauersubstitutionsverodnungen sind NICHT über das e-Rezept abgebildet. 

 

FAQ: Muss ich e-Rezepte ausdrucken?

Bis zum Ende der Übergangsfrist mit 31.05.2022 sollten e-Rezepte, wenn der Patient in die Ordination kommt, ausgedruckt und unterschrieben werden, da noch nicht alle Apotheken an das  e-Rezept angeschlossen sind. Danach ist ein Ausdruck nur auf Wunsch der PatientInnen notwendig. Bei telefonischen Konsultationen müssen ausgestellte e-Rezepte nicht gedruckt werden.

 

FAQ: Welche Voreinstellungen gibt es für den Druck?

Die Voreinstellungen für den Druck sind im Rezeptierdialog über die Checkboxen "Privatrezept drucken" und "e-Rezept drucken" ersichtlich. Diese können während des Rezeptierens für die aktuell zu erstellenden Rezepte durch an- bzw. abhaken geändert werden.

 

FAQ: Gibt es Vordrucke für Hausbesuche?

Für Hausbesuche können Blankoformulare mit oder ohne Patientenbezug erstellt werden.

  • Mit Patientenbezug: Kartei öffnen und Drucken => Blanko-e-Rezept auswählen.
  • Ohne Patientenbezug: Im ArztIS-Desktop unter Ordination => Blanko-e-Rezept drucken auswählen, anzahl der gewünschten Formulare eingeben, auf OK klicken

FAQ: Wie erfasse ich beim Hausbesuch verordnete Medikamente nach.

Über den Rezeptierdialog, wobei die Checkbox "Nacherfassen Visite" angehakt werden muss. Dialog muss mit OK verlassen werden.

 

FAQ: Wie erfasse ich Fremdverschreibungen nach.

Über den Rezeptierdialog, wobei dieser mit "Schliessen" verlassen werden muss. In diesem Fall wird weder ein e-Rezept erstellt, noch wird die erfasste Medikation in die ELGA hochgeladen.

 

FAQ: Kann das e-Rezept nachgedruckt werden?

Das e-Rezept wird nach Ausstellung als PDF in die Kartei gehängt und kann jederzeit nachgedruckt werden.

 

FAQ: Können e-Rezepte storniert werden?

Ein e-Rezept kann bis 5 Tage nach Ausstellung, sofern es noch nicht eingelöst wurde, storniert werden. e-Rezepte können NICHT geändert, sondern nur im Gesamten storniert werden. Ein entsprechender Hinweis wird bei der Stornierung angezeigt.

 

FAQ: Welche Verbindung gibt es zwischen e-Medikation und e-Rezept?

Das e-Rezept enthält Informationen zur e-Medikation (eMed-ID). Die e-Medikation enthält jedoch keine Informationen zum e-Rezept.

 

FAQ: Ändert sich beim Einsatz des e-Rezeptes der ABS Ablauf?

Nein, der ABS-Ablauf bleibt gleich. Zu bewilligende Medikamente kommen auf ein eigenes e-Rezept. Dieses wird erst aus der ABS-Tagesliste erstellt, wenn die Bewilligung eingelangt ist. Für den Übergangszeitraum wird die ABS-RequestID zusätzlich als Bemerkung am Rezept angedruckt.

 

FAQ: Verordnung von Suchtgiften über e-Rezept

Suchtgifte, die auch bisher schon über Kassenrezeptformulare verordnet wurden, können nun über das e-Rezept verordnet werden. Suchtgiftverordnungen kommen automatisch auf ein separates e-Rezept, welches verpflichtend ausgedruckt wird. Die Anzahl der auszudruckenden Kopien ist im Druckrahmen eRezept_SG in der Wartung einzustellen. Auf diesen Ausdruck ist die Suchtgiftvignette zu kleben, und er ist verpflichtend zu unterschreiben. ACHTUNG! Da das e-Rezept durch die elektronische Übermittlung fälschungssicher ist, ist es nicht mehr Vorgesehen, dass die Mengen in ausgeschriebener Form angedruckt werden. 

 

FAQ: Ist es möglich Privatrezepte über e-Rezept abzubilden?

Nein, Privatrezepte können aktuell NICHT über den e-Rezept Workflow abgebildet werden. Sollten während des Rezeptiervorganges auch Privatmedikamente (In Spalte RezArt mit P gekennzeichnet) verordnet werden, dann werden diese separat auf ein klassisches Rezeptformular gedruckt bzw. falls der Druck deaktiviert und der Patient nicht von der e-Medikation abgemeldet ist, die Medikamente nur in die e-Medikation hochgeladen. Sollten Sie keine alten Rezeptformulare mehr besitzen, kann der Rezeptdruck auch auf einen. A4-Druckrahmen umgestellt werden.

 

FAQ: Wo finde ich das Bestellformular ?

Sie finden das  Bestellformular im Kundencenter unter folgendem Link zum Download: 

Bestellformular

 

FAQ: Wo finde ich die Benutzerdokumentation?

Sie finden die Benutzerdokumentation im Kundencenter unter folgendem Link zum Download:  Benutzerdokumentation eRezept

 

FAQ: In welchem Format werden e-Rezepte gedruckt.

e-Rezepte werden im A4-Format erstellt und auch in diesem gedruckt. In einer späteren Version, wird es auch möglich sein, das Format A5 auszuwählen.

 

 

 

 

 

 

 

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