Krankenbehandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Krankenbehandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Momentan kommt es zu vermehrten Anfragen bezüglich des Anlegens und Abrechnen von Ukrainischen Flüchtlingen.
In ArztIS können aktuell nur Personen mit gültigem Versicherungsverhältnis abgerechnet werden. Wenn keine Sozialversicherungsnummer bekannt ist, setzen Sie sich bitte mit der ÖGK in Verbindung.
Unten haben wir Ihnen einen Auszug des Rundschreibens der ÖGK eingefügt.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Auszug behilflich ist.
Beachten Sie dabei bitte Folgendes:
• Die Flüchtlinge müssen, solange sie noch keine Versicherungsnummer bzw. keinen ECard-Ersatzbeleg haben, sich mit ihrem Reisepass als Staatsbürger der Ukraine bei Ihnen ausweisen oder – bei anderer Staatsbürgerschaft – den Flüchtlingsstatus aus der Ukraine in anderer nachvollziehbarer Weise darlegen.
• Fertigen Sie bitte eine Kopie des Reisepasses an, damit Name, Geburtsdatum und Staatsbürgerschaft nachvollziehbar sind und bewahren Sie diese auf. Dokumentieren Sie bitte auch den in anderer Form dargelegten Flüchtlingsstatus aus der Ukraine.
• In Ihrer Arztsoftware können Sie den Fall auch ohne Versicherungsnummer nur mit Geburtsdatum anlegen.
Als Kasse wählen Sie bitte die ÖGK und Versicherungsgruppe 01.
Sollte es im Abrechnungsprogramm zu einer Fehlermeldung kommen, setzen Sie sich bitte mit der ÖGK in Verbindung.
• Ist die Ausstellung eines Rezeptes oder einer ärztlichen Verordnung nötig, beachten Sie bitte Folgendes: Für Heilmittel ist die Verschreibung wie gewohnt mittels Rezept bzw. bei Heilbehelfen und Hilfsmittel eine ärztliche Verordnung unter Angabe der Ihnen vorliegenden personenbezogenen Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, …) notwendig. In diesen Fällen fallen keine Rezeptgebühren bzw. keine Selbstbehalte an.
• Eine Zuweisung an weitere Leistungserbringer (z.B. Vertragsinstitut für bildgebende Diagnostik) ist möglich, auch wenn noch keine Versicherungsnummer vorliegt. Geben Sie dabei die Ihnen vorliegenden personenbezogenen Daten inkl. Staatsbürgerschaft an. Die dort erbrachte Leistung kann dann mit uns abgerechnet werden.
• Wenn eine Person aus der Ukraine ohne Versicherungsnummer später im Quartal ein weiteres Mal zu Ihnen kommt und bereits den E-Card-Ersatzbeleg mit der Versicherungsnummer vorweisen kann, so ist ganz normal wie bei allen Versicherten zu verordnen und auch abzurechnen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen dieses umfassendes FAQ der ÖGK zur Verfügung